Sie haben Fragen, wir haben die passenden Antworten
Sie kaufen eine Immobilie die zu touristischen Zwecken gewerblich genutzt wird. Aus der Vermietung erhalten Sie eine entsprechende Rendite, und können dabei das Ferienapartment zu vergünstigten Konditionen auch selbst nutzen.
Die Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes erfordern eine Vermietung an ständig wechselnde Gäste, weshalb eine durchgehende Eigenbuchung oder ein Leerstand bei Eigenbuchung unzulässig ist.
Eigenbuchungen können ausschließlich über das allgemeine Buchungssystem des Betreibers vorgenommen werden.
Die Wohnungseigentümer erhalten auf Eigenbuchungen einen VIP-Kunden-Rabatt in Höhe von 25 % auf die allgemein gültigen Beherbergungspreise inklusive Wäsche-, Reinigungs- und Organisationspauschalen. Dieser Rabatt bezieht sich jedoch nicht auf sonstige im Appartementhotel erhältliche Leistungen, Aufenthaltsabgaben, Leistungen von Fremdunternehmen, etc.
Der Wohnungseigentümer hat keinen Rechtsanspruch auf die Buchung des in seinem Wohnungseigentum stehenden Appartements, der Betreiber wird jedoch bei frühzeitiger Buchung versuchen, den Wünschen des Wohnungseigentümers als VIP-Kunde bestmöglich nachzukommen.
Eine Aufrechnung der Kosten dieser Eigenbuchung mit der Bestandzinsforderung aus der laufenden Periode ist möglich.
Das Unternehmerische Risiko wird durch die Käufer getragen. Dies bedeutet, dass ein bestimmtes Ergebnis nicht garantiert werden kann, auf der anderen Seite jedoch eine überdurchschnittliche Rendite möglich ist.
Die Betreiberin arbeitet ausschließlich Umsatzbasiert, und hat daher ein Eigeninteresse das Objekt bestmöglich in Sinne der Geschäftspartner zu vermieten.
Die Rendite wurde auf Basis des Netto-Kaufpreises berechnet, um diese so transparent wie möglich zu gestalten.
Für den Betrieb wird eine Umsatzbeteiligung in der Höhe von 15% des Nächtigungsumsatzes vereinbart. Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit für den Betreiber 20% der Einnahmen aus Zusatzverkäufen zu beanspruchen. Diese können z.B.: durch den Verkauf von Schikarten oder Kooperationen mit lokalen Freizeiteinrichtungen etc. generiert werden.
Damit potenzielle Käufer genug Zeit für die Klärung aller wichtigen Fragen haben, können wir Apartments eine Woche lang unverbindlich reservieren.
Der erste Schritt ist die Unterzeichnung eines Kaufanbots, das Ihnen per E-Mail zur Unterfertigung zugeschickt wird.
Nachdem der Baubeginn erst auf den 01.05.2020 festgelegt wurde, sind bis dorthin keine Zahlungen an den Verkäufer zu tätigen. Diese werden erst anhand des Ratenplanes A bei Baubeginn fällig. Abweichend davon kann es bereits zu Zahlungen der Kaufnebenkosten kommen.
Zahlung des Teilbetrages von 15% des Kaufpreises bei Baubeginn.
Zahlung des Teilbetrages von 35% des Kaufpreises bei Fertigstellung des Rohbaus.
Zahlung des Teilbetrages von 20% des Kaufpreises bei Fertigstellung der Rohinstallationen
Zahlung des Teilbetrages von 12% des Kaufpreises bei Fertigstellung Fassade und Fenster
Zahlung des Teilbetrages von 12% des Kaufpreises bei Bezugsfertigstellung
Zahlung des Teilbetrages von 4% des Kaufpreises bei Fertigstellung Gesamtanlage
Zahlung des Teilbetrages von 2% des Kaufpreises bei Auslaufen der gesetzlichen Gewährleistung von drei Jahren, oder wenn der Verkäufer eine entsprechende Bankgarantie vorweisen kann.
Der Erwerb von in Planung befindlichen Immobilien in Österreich ist sehr gut abgesichert. Die Zahlung des Kaufpreises für neu errichtete Häuser und Apartments erfolgt in mehreren Raten abhängig vom Baufortschritt. Sämtliche Zahlungen werden an einen Treuhänder getätigt und auf einem Treuhandkonto verwahrt. Die Fortschrittszahlungen werden erst dann an den Bauträger freigegeben, wenn ein unabhängiger, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger den betreffenden Bauabschnitt geprüft und den Baufortschritt gegenüber dem Treuhänder bestätigt hat. Die Bauarbeiten beginnen erst, nachdem die finanzierende Bank die Mittel für das Projekt freigegeben hat und das Projekt bis zur Fertigstellung vollständig finanziert ist. Darüber hinaus sind die Mittel für das Projekt zweckgebunden, und das Projekt besteht vollkommen unabhängig von jeglichen sonstigen geschäftlichen Aktivitäten.
In Österreich agiert ein Rechtsanwalt oder Notar als Treuhänder für beide Parteien, Käufer und Verkäufer. In manchen Fällen holt der Käufer von einem eigenen Rechtsanwalt eine zweite Meinung ein – das ist nicht unbedingt notwendig, kann aber zur Beruhigung beitragen. In einem solchen Fall setzt der Rechtsanwalt des Käufers sich direkt mit dem Treuhänder in Verbindung. Das Honorar des Treuhänders beläuft sich auf 2,5% des Bruttokaufpreises.
Im Vergleich zu einer gewöhnlichen Weiterverkaufstransaktion trägt der eingesetzte Treuhänder im Zusammenhang mit dem Erwerb einer in Planung befindlichen Immobilie mehr Verantwortung und muss längerfristig mehr Ressourcen einsetzen. Die Aufgaben des Treuhänders umfassen die Erstellung des Kaufvertrags, der Mietvereinbarung, des Administrationsvertrags, etc., in deutscher und englischer Sprache sowie die Erstellung aller Dokumente, die für die ordnungsgemäße Übertragung des Eigentums an den Käufer erforderlich sind. Er ist verpflichtet, unparteiische rechtliche Beratung zu leisten und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Fortschrittszahlungen einzuheben und die Mittel an den Verkäufer freizugeben. Der Treuhänder vertritt Käufer und Verkäufer während der Errichtung der Immobilie, setzt einen unabhängigen, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen zur Prüfung des Baufortschritts ein und kümmert sich um alle Aspekte der Eigentumsübertragung.
Die Anschaffungsnebenkosten einer Immobilie in Österreich werden auf den Bruttokaufpreis berechnet. Der Käufer zahlt die Vertragserrichtungskosten nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet worden ist. Kosten werden wie folgt berechnet und in den Verträgen des jeweiligen Projektes im Detail erläutert.
- Grunderwerbsteuer: 3,5% vom Gesamtkaufpreis und den Vertragserrichtungskosten jeweils inkl. USt.
- Eintragungsgebühr: 1,1% vom Gesamtkaufpreis inkl. USt.
- Vertragserrichtungskosten: 2,5% + 20% USt (USt. wird refundiert)
- Notarkosten zur Beglaubigung der Vertragsunterschriften
- Gerichtskosten, Verwaltungs- und Treuhandgebühren ca. 500 EUR
Zusätzlich dazu kann es zu extra Kosten im Zusammenhang mit einer benötigten Finanzierung kommen. Sie finden dazu die Nebenkostenübersicht auf unserer Homepage bzw. den Detailangaben der einzelnen Apartments.
Als Privatperson müssen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer vor dem Kauf des Apartments bei ihrem Steuerberater beantragen. Durch die Anmeldung zur Umsatzsteuer können Sie sich diese vom Finanzamt Rückerstatten lassen.
Als Unternehmer haben Sie diese in der Regel bereits, bzw. können diese ebenfalls beantragen.
Nein, die P2 Apart GmbH verlangt keine Vermittlungsgebühr von den Käufern. Diese Gebühren können auf Käuferseite bis zu 3% betragen, Sie sparen also Geld, wenn Sie eine Immobilie über uns kaufen.
Sie werden zwei Wochen im Vorhinein über den Termin für die offizielle Übergabe der Apartments informiert. Falls es Ihnen nicht möglich ist, zu diesem Termin persönlich anwesend zu sein, werden der Treuhänder und der unabhängige, gerichtlich zertifizierte Sachverständige Sie vertreten.
In Österreich gilt ein Gewährleistungsanspruch innerhalb von drei Jahren, in denen der Bauträger für auftretende Mängel haftet. Dieser stellt eine Bankgarantie mit der genannten Laufzeit zur Verfügung, um unvorhergesehene Mängel beheben zu können. Entstandene Mängel sind in dieser Zeitspanne binnen einer Frist von sechs Wochen durch den Bauträger zu beheben.
Zum Zeitpunkt der Übergabe wird das Apartment mit sämtlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und Geräten ausgestattet sein, die gemäß der Inventarliste und dem vom Eigentümer gewählten Designschema vorgesehen sind. Die vollständige Einrichtung, einschließlich Geschirr und Besteck, ist vom Kaufpreis mitumfasst. Sämtliche Einrichtungsgegenstände, die für die Vermietung erforderlich sind, sind bereits im Apartment vorhanden, gemäß der Bau- und Ausstattungsbeschreibung, die Ihnen vor dem Kauf zur Verfügung gestellt wird.
Ein Verkauf des Apartments ist möglich. Der neue Käufer tritt jedoch ebenfalls aufgrund der gewerblichen Nutzung in den Betreibervertrag ein. Dieser profitiert somit im Anschluss ebenfalls aus dem Mietenpool.
Zum Zeitpunkt der Übergabe wird das Apartment mit sämtlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, Mobiliar, sowie Inventar der Allgemeinflächen (z.B.: Rezeptionsinventar) betriebsbereit gemäß der Inventarliste und dem vom Eigentümer gewählten Designschema übergeben. Die vollständige Einrichtung, bis hin zu Geschirr und Besteck, ist vom Kaufpreis mitumfasst. Sämtliche Einrichtungsgegenstände, die für die Vermietung erforderlich sind, sind bereits im Apartment vorhanden.
Quelle der FAQ:
https://immobilienintirol.de/faq-haus-kaufen-in-oesterreich/